Neuer Abgrenzungsleitfaden zur PV-Montage

von | März 15, 2025

Dachdecker bei der PV Montage

Die neue Regelung stellt klar:

Die Montage von PV-Anlagen gehört zum Dachdeckerhandwerk! Doch was bedeutet das konkret für dich und deinen Betrieb?

Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) haben den Abgrenzungsleitfaden überarbeitet, unter anderem zur handwerksrechtlichen Zuordnung der Montage von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).

Dabei wurde insbesondere die handwerksrechtliche Einordnung von PV-Anlagen angepasst, um die Qualität und Sicherheit der Installationen zu gewährleisten.

Bisherige Regelung

Der bisherige Abgrenzungsleitfaden enthielt unter anderem die Formulierung: 

„Kein Gewerbe in der HwO bei reiner Montage und ohne Eingriff in die Dachunter- beziehungsweise Fassadenkonstruktion bei Aufdachsystemen.“ 

Dies hatte zur Folge, dass die Montage von PV-Anlagen häufig als Minderhandwerk galt, sodass keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich war. Zahlreiche Gewerbemeldungen wurden entsprechend formuliert, um eine Eintragungspflicht zu umgehen.

Was als Eingriff in die Dachunterkonstruktion zu betrachten ist, wurde dabei unterschiedlich bewertet.

Neue Klarstellung und Regelung

Mit der Überarbeitung des Abgrenzungsleitfadens wird dieser Passus gestrichen. Damit wird klar festgelegt, dass auch ballastierte PV-Anlagen auf Flachdächern einen Eingriff in die Dachkonstruktion darstellen. Die Montage unterliegt nun den handwerksrechtlichen Vorgaben.

Gründe für die Änderung sind zahlreiche Schäden in der Praxis:
Hier sind die häufigsten Schäden, die auf ungeeigneten Dächern oder durch nicht fachgerecht montierte Anlagen aufgetreten sind:

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Druckbelastbarkeit der Wärmedämmung wurde unterschätzt

Ohne ausreichende Prüfung wurde die Dachdämmung durch die zusätzlichen Lasten von PV-Anlagen und Wartungsarbeiten stark belastet. Dies führte zu Verformungen und Setzungen, die langfristig Schäden am Dach verursachen.

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Mechanische Schäden an der Dachabdichtung

Durch die Komprimierung der Wärmedämmung sind Schrauben und Befestigungselemente der Dachabdichtung herausgedrückt worden. Die Folge: Undichtigkeiten, Wassereintritt und in vielen Fällen die vollständige Erneuerung des Daches.

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Statische Probleme durch Windsog und Schneelasten

Auch bei ballastierten Anlagen wirken enorme Kräfte auf das Dach. Wenn diese nicht in die Tragstruktur einbezogen werden, können Langzeitschäden an der gesamten Dachkonstruktion entstehen.

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Fehlende Lastverteilung

Ohne eine durchdachte Lastverteilung entstehen punktuelle Belastungsspitzen, die zur Materialermüdung, Setzungen und Schäden an der Dachhaut führen können.

E

Brandschutz wurde nicht beachtet

Gerade bei Flachdächern mit großflächigen PV-Anlagen können sich Brandlasten erhöhen, wenn bestehende Brandschutzkonzepte nicht berücksichtigt, Materialien der Dachabdichtung oder Wärmedämmung nicht korrekt auf Eignung geprüft wurden.

Mit der Änderung des Abgrenzungsleitfadens wird nun rechtlich festgelegt, dass jede PV-Montage – auch eine ballastierte – statische, bauphysikalische und konstruktive Auswirkungen auf das Dach hat und damit unter das Dachdeckerhandwerk fällt.

Alternative Möglichkeit: Eintragung nach § 8 HwO

Für Betriebe ohne Meisterbrief sollte durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen HWK geprüft werden, ob die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung (HwO) besteht. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Handwerkskammer und erfolgt nach einer individuellen Prüfung.

Rechtsgrundlage für Elektrotechniker – abhängig von der Einzelfallprüfung: 5 HwO – Zusammenhangstätigkeiten

Laut § 5 HwO dürfen Elektriker Photovoltaikanlagen auf Dächern montieren, wenn die Dachmontage als Nebenleistung zu ihrer eigentlichen Tätigkeit zählt. Konkret bedeutet das:

Elektrotechnische Arbeiten auf der DC-Seite sind weiterhin eine wesentliche Tätigkeit des Elektrohandwerks.

Montagetätigkeiten auf dem Dach dürfen von Elektrobetrieben durchgeführt werden, sofern sie als Zusammenhangstätigkeit zum Elektrohandwerk zählen.

„Dies gilt ebenso für die elektrotechnischen Arbeiten auf der DC-Seite durch das Dachdeckerhandwerk.“

Auswirkungen auf die Praxis 

PV-Montagen erfordern nun eine Eintragung in die Handwerksrolle. 

Die Umgehung durch Gewerbeanmeldungen bei der IHK entfällt. 

Das Elektrohandwerk darf weiterhin PV-Anlagen installieren, sofern die Dachmontage eine Zusammenhangstätigkeit nach § 5 HwO ist. 

Oder alternativ nach § 7a HwO durch eine zusätzliche Eintragung im Dachdeckerhandwerk nach Nachweis der entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten.

Fazit 

Mit den Änderungen im Abgrenzungsleitfaden wurde eine klare Regelung für die PV-Montage geschaffen.

Dachdeckerbetriebe sind für die PV-Dachmontage verantwortlich und benötigen eine Eintragung in die Handwerksrolle.

Elektrobetriebe dürfen PV-Anlagen weiterhin montieren, sofern dies als Zusammenhangstätigkeit nach § 5 HwO oder durch eine Zusatzeintragung nach § 7a HwO erfolgt.

Das Klempnerhandwerk ist mit dem Dachdeckerhandwerk verwandt, das heißt, Klempner dürfen ebenfalls PV-Anlagen installieren.

Zimmerer dürfen PV-Anlagen montieren, jedoch nur im Zusammenhang mit ihren Hauptleistungen auf dem Dach – dies gilt ausdrücklich nicht für Flachdächer.

Bauherren profitieren von mehr Sicherheit und fachgerechten Installationen, da nur qualifizierte Fachbetriebe PV-Anlagen montieren dürfen. 

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Photovoltaik am Dach

Von: Michael Zimmermann

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